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SOZIALWERK Sankt Stanislaus SWS e.V.

SWS ein gemeinnütziger Verein

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Das SozialWerk SWS e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit der Zielsetzung, menschliches Leid zu lindern, das durch verschiedene Schicksaale verursacht wurde. Armut und soziale Verletz-lichkeit sind immer Folgen komplexer Ursachen und Umstände. Dieses kann SozialWerk alleine nicht verändern. Der Verein kann aber das Leben armer Menschen ein wenig erträglicher und menschenwürdiger machen. Die humanitäre Arbeit wird von SozialWerk-Mitgliedern ausschließlich ehren-amtlich geleistet. Es entstehen dabei keine Verwaltungskosten. Die Projekte werden in der Regel durch private Spenden finanziert. Seinen Spendern bietet SozialWerk eine lebendige und sehr persön-liche Berichterstattung aus erster Hand und ein ungewöhnlich hohes Maß an Transparenz bei der Verwendung der Mittel.

 

 

Gemeinnützigkeit.

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  6. Der Verein kann sich an anderen gemeinnützig tätigen Organisationen, Gesellschaften und Personenvereinigungen beteiligen und/oder dort Mitglied werden.

Zweck.

Aufgaben und Ziele des SWS sind:

  1. Das SWS leitet seinen Namen vom heiligen Stanislaus, dem Nationalheiligen Polens sowie dem Namensträger des Sankt Stanislaus Ordens, ab. Die Völkerverständigung zwischen Deutschland und Polen, durch den Abbau von Vorurteilen und Aufbau von Beziehungen (z.B. durch kulturellen Austausch etc.) voranzubringen ist eines der vorrangigen Ziele.
  2. Das SWS verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und zwar durch;
    Die Hilfe zur Selbsthilfe
    -durch das Angebot von Qualifikation sowie Ausbildung für Menschen, die bisher keine Berufschancen erhielten;
    -durch Hilfe zur Eingliederung , ergo direkte Integrationshilfe. Aufbau, Errichtung und Betreibung von Einrichtungen, auch baulicher Art im Sinne der Satzung.
  3. Soforthilfe für Bedürftige wie;
    -Kinder in Not,
    -Menschen, die durch Krankheit, Behinderung in Nöten sind hilfsbedürftige Menschen durch Umsetzung schneller und unkomplizierter Hilfe.
  4. Das SWS betätigt sich: in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne von Caritas und Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirchen; durch Unterstützung und/oder Beteiligung an privaten und kirchlichen Gemeinschaften, Organisationen und Behörden, die auf dem Gebiet der Diakonie und Caritas, oder gemeinnützig tätig sind; in Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben durch das SWS durch Aktionen im Sinne dieser Vorschrift werden durch den Bundesverband durchgeführt.

Beschaffung und Verwendung von Spenden

Spendenaktionen führt der Bundesverband durch oder in seinem Auftrag ein Landesverband.

Die durch aktionsgebundene Spenden beschafften Mittel werden ausschließlich für die angekündigten Hilfsaktionen verwendet. Verwaltungskosten dürfen damit nicht bestritten werden. Diese bringt der Verein aus eigenen Mitteln auf.

  1. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendun­gen aus Mitteln des Vereins.
  2. Die Verwaltungskosten der Hilfsaktionen sind so gering wie möglich zu halten.
  3. Die Spenden werden unter anderem beschafft durch :
    a. Ansprachen von Geschäftspartnern und Freunden der Mitglieder
    b. Aufrufe in den Medien unter Nennung der jeweiligen Aktion.